Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.10.2013 - 2 Ws 492/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 33a StPO, § 311a Abs 1 S 1 StPO, § 356a StPO, Art 103 Abs 1 GG, Nr 3920 GKVerz
Strafverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des Tatgerichts nach Stellungnahme des Verteidigers vor Fristablauf; Informationsanspruch der Prozessbeteiligten über vorläufige Bewertung von Beweismitteln; Gerichtsgebühr bei Ablehnung der Nachholung des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Verletzung rechtlichen Gehörs bei fehlender gerichtlicher Mitteilung der vorläufigen Bewertung von Beweismitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei fehlender gerichtlicher Mitteilung der vorläufigen Bewertung von Beweismitteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz - 4 Ws GSTA 328/13
- LG Mainz, 08.07.2013 - 8 StVK 456/13
- OLG Koblenz, 19.08.2013 - 2 Ws 492/13
- OLG Koblenz, 14.10.2013 - 2 Ws 492/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 348
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97
Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 2 Ws 492/13
Das Gericht ist weder zur Wahrung des rechtlichen Gehörs noch aus Gründen des fairen Verfahrens verpflichtet, die Prozessbeteiligten über eine vorläufige Bewertung von Beweismitteln zu informieren (vgl. BGHSt 43, 212, 214; NStZ-RR 2008, 180; RuP 2010, 226;… Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rn. 29, 162). - BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07
Eingeschränkte Revisibilität beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 2 Ws 492/13
Das Gericht ist weder zur Wahrung des rechtlichen Gehörs noch aus Gründen des fairen Verfahrens verpflichtet, die Prozessbeteiligten über eine vorläufige Bewertung von Beweismitteln zu informieren (vgl. BGHSt 43, 212, 214; NStZ-RR 2008, 180; RuP 2010, 226;… Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rn. 29, 162). - VerfGH Bayern, 31.08.1964 - 12-VI-63
Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 2 Ws 492/13
Insoweit schützt Art. 103 Abs. 1 GG die Prozessbeteiligten nicht vor Überraschungsentscheidungen (BayVerfGH NJW 1964, 2295;… Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rn. 29).
- OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
Rechtsbehelfe gegen den rechtskräftigen Widerruf der Strafaussetzung zur …
Nimmt der Verteidiger Stellung, bevor die ihm dafür eingeräumte Frist abgelaufen ist, ohne sich eine Ergänzung seines Vorbringens bis zum Fristablauf vorzubehalten, und ist auch nach dem Inhalt der Stellungnahme eine Ergänzung nicht zu erwarten, so ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn das Gericht vor Fristablauf entscheidet (Senat, Beschluss 2 Ws 492/13 vom 14.10.2013, juris Rn. 4 m.w.N.).